Betriebliche Altersvorsorge Förderungen- informieren Sie sich hier über
die Durchführungswege der BAV und nutzen Sie die Steuervorteile der
Betriebsrente
Sie haben das Recht auf
eine betriebliche Altersversorgung
Der Staat hat allen
Arbeitnehmern ein Recht auf eine betriebliche
Altersversorgung durch Entgeltumwandlung eingeräumt. Das
heißt: Ihr Arbeitgeber muss ein entsprechendes
Vorsorgekonzept einrichten. Anschließend treffen Sie eine
gemeinsame Vereinbarung, ab wann und in welcher Höhe
- Teile Ihres laufenden
Einkommens
- Sonderzahlungen wie z.
B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
in Beiträge zur
Betriebsrente umgewandelt werden. Somit erhalten Sie die
Möglichkeit, den letzten Reformen zu begegnen und Ihren
Ruhestand durch zusätzliche Altersvorsorge finanziell
abzusichern.
Die Förderungen Sparen Sie Steuern und
Sozialabgaben
Durch die Gehaltsumwandlung
können Sie
- mit ansehnlichen
Steuervorteilen
- einer hohen Ersparnis an
Sozialversicherungsbeiträgen
rechnen. Denn jährliche
Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der
Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei*.
Der steuerfreie Betrag erhöht sich um weitere 1.800 Euro,
wenn Sie keine pauschal versteuerte betriebliche
Altersversorgung haben.
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Vergleich
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